Die VIROBUSTER® Luftreiniger sind nun bis zu 100% förderfähig

Für Pflegeeinrichtungen ist eine Förderung der Anschaffungskosten über den Corona-Rettungsschirm auf der Grundlage des § 150 Absatz 3 SGB XI möglich. Förderungen kommen auch für öffentliche Gebäude (Schulen, Kitas, Rathäuser etc.) über die neue Förderung von Lüftungsanlagen sowie für Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen auf Grundlage des Krankenhaus-Zukunftsgesetzes (KHZG) und des Krankenhaus-Zukunfts- Fonds (KHZF) in Betracht. Darüber hinaus können Förderkredite des Corona-Sonderprogramms der KfW zu sehr günstigen Konditionen in Anspruch genommen werden. Bei allen Fragen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten kommen Sie bitte jederzeit auf uns zu.